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Aktuelles · Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Gemeinde Süderheistedt für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung der Gemeinde Süderheistedt für das Haushaltsjahr 2012

Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.12.2011 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 476.000 EUR in der Ausgabe auf 476.000 EUR 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 67.700 EUR in der Ausgabe auf 67.700 EUR festgesetzt.

§ 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,00 Stellen

§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 260 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 260 % 2. Gewerbesteuer 310 %

§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.500 EUR.

Süderheistedt, den 07.12.2011 gez. Seebrandt Der Bürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann während der Dienstzeiten im Amt Kirchspielslandgemeinden Eider, 25779 Hennstedt, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, Zimmer 15, Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen. Hennstedt, den 17.01.2012 Amt Kirchspielslandgemeinden Eider Der Amtsvorsteher Im Auftrag gez. Ronja Steffen Veröffentlicht im Informationsdienst des Amtes KLG Eider am Montag, den 30.01.2012.