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Aktuelles · Gemeinde

Haushaltssatzung der Gemeinde Süderheistedt 2014

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 03.03.2014 - folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 619.000 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 618.500 EUR einem ahresüberschuss/Jahresfehlbetrag von 500 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 619.000 EUR einem Gesamtbetrage der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 618.500 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 7.800 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 32.200 EUR festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 2,01 Stellen. § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 260 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 260 % 2. Gewerbesteuer 310 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.500 EUR. § 5 Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 10.000 EUR beträgt.

Süderheistedt, den 04.03.2014 gez. Meier Bürgermeisterin

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann während der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 12, Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen.

Hennstedt, den 21.03.2014 Amt Kirchspielslandgemeinden Eider Der Amtsvorsteher Im Auftrag gez. Claudia Bies

Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am Montag, den 07.04.2014.